Kurzzeitvermietung in der Schweiz: Wenn Airbnb und Co. den Wohnungsmarkt verändern
von belmedia Redaktion -schweizweit Allgemein Alltag bauenaktuell.ch Business Familie familie.ch Familienleben Familienreisen Haus Haus, Garten & Einrichtung hometipp.ch Hotels Immobilien Magazine nachrichtenticker.ch News Orte Regionen Reisen & Ausflüge Schweiz Schweiz Städte Städtereisen Themen tourismus.ch Trips Verbreitung Wirtschaft Wohnen wohnenaktuell.ch Wohnräume Wohnzimmer
Wohnraum ist in vielen Schweizer Städten und Tourismusorten knapp – gleichzeitig werden Wohnungen tage- oder wochenweise an Feriengäste und Geschäftsreisende vermietet. Plattformen wie Airbnb und Booking.com haben daraus einen eigenen Markt geschaffen. Für Eigentümer kann das attraktiv sein, für Reisende praktisch und für Tourismusregionen wirtschaftlich interessant. Doch wo ganze Wohnungen dauerhaft dem normalen Mietmarkt entzogen werden, wächst der politische Widerstand. Immer mehr Kantone und Städte suchen deshalb nach Regeln, die zwischen gelegentlichem Home-Sharing und kommerzieller Kurzzeitvermietung unterscheiden. Wie aktuell das Thema ist, zeigt ein Schritt des Bundes: Das Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) hat am 28. August 2026 sein Informationsportal zur Kurzzeitvermietung vollständig überarbeitet. Es richtet sich ausdrücklich an Kantone, Städte und Gemeinden, die mit den Folgen von Buchungsplattformen umgehen müssen. Neue Praxisbeispiele aus Bern, Luzern und dem Tessin ergänzen Erfahrungen aus Interlaken, Genf und der Waadt. Dass sich inzwischen der Bund intensiv mit dem Thema beschäftigt, bedeutet allerdings nicht, dass Airbnb und andere Plattformen für die gesamte Schweizer Wohnungsknappheit verantwortlich wären. Die entscheidende Frage lautet vielmehr: Wann ist eine Ferienwohnung tatsächlich zusätzliche touristische Infrastruktur – und wann verschwindet dafür eine Wohnung vom regulären Markt?
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